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In der trockenen Jahreszeit wollen die vielen Gärten bewässert sein. Wenn Trinkwasser dafür genutzt werden soll, kann man Kosten sparen, indem man sich einen so genannten Gartenwasserzähler durch seinen Installateur setzen lässt.
Dieser Zähler misst die für die Gartenbewässerung genutzte Trinkwassermenge, ohne dass dafür Abwassergebühren bezahlt werden müssen.
Die Installation eines Gartenwasserzählers zur Befüllung eines Schwimmbeckens ist nicht möglich, da im Regelfall das Wasser eines Pools irgendwann abgelassen wird. Dabei gelangt chlorhaltiges Wasser in die Kanalisation und muss in der kommunalen Kläranlage gereinigt werden. Aus diesem Grund werden für Schwimmbadwasser Abwassergebühren berechnet.
Babenhausen | Frau Blümler | 06073 / 687297 |
Dieburg | Herr Dörr | 06071 / 20020 |
Groß-Zimmern | Herr Herbert | 06071 / 970247 |
Eppertshausen | Frau Liem | 06071 / 300924 |
Münster | Frau Schneider | 06071 / 3002133 06071 / 3002132 |
Rödermark | Frau Rock | 06074 / 911957 |
Rodgau | Herr Ernst | 06106 / 82964414 |
Schaafheim | Herr Jakob | 06073 / 7410-16 |
Da der Zähler für die Bewässerung des Gartens der Eichverordnung unterliegt, dürfen nur geeichte Wasserzähler verwendet werden. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass auch die Absetzmengen- bzw. Gartenwasserzähler nach sechs Jahren – gerechnet vom Baujahr des Zählers – gewechselt werden müssen. Die Montage von Rohrleitung und Zähler sind durch den Hausbesitzer zu veranlassen und nach den Regeln der Technik auszuführen.
Allerdings entstehen für Installation und Abnahme Kosten, die bei der Überlegung zur Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen sind.
Der ZVG Dieburg ist lediglich für die Abnahme und Verplombung zuständig. Eine Terminvereinbarung für die Abnahme, Verplombung und Abrechnung können Sie unter der Rufnummer 06073 / 603-0 treffen.