Skip navigation and go to main content
Während Strom- und Gasversorgung auf vertraglicher Basis beruhen, ist das Versorgungsverhältnis zwischen Ihnen und dem ZVG Dieburg öffentlich-rechtlich geregelt. Das heißt, es beruht auf der Grundlage von Satzungen. Per Satzung werden beispielsweise auch Kanal- oder Abfallgebühren Ihrer Gemeinde geregelt.

Die Allgemeine Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage – kurz: Allgemeine Wasserversorgungssatzung
Die Gebührensatzung zur Allgemeinen Wasserversorgungssatzung
Die Allgemeine Wasserversorgungssatzung regelt grundlegende Einzelheiten zum Anschluss- und Benutzungsverhältnis. Die Gebührensatzung bestimmt die Höhe der Leistungsentgelte, die der ZVG Dieburg an seine Abnehmer in Form von Gebühren zu berechnen hat.