Rund um Ihren Gebührenbescheid: Gebührenbescheidserklärung

Unter der Servicenummer 06073 603-70 erhalten Sie schnelle Auskünfte und Informationen zu Ihrer Gebührenabrechnung. Gerne beantworten wir Ihre individuellen Fragen in einem persönlichen Gespräch in unserem Kundenservice im Wasserwerk Hergershausen.

Auf unserer Serviceseite "Rund um Ihren Gebührenbescheid" finden Sie Informationen über Gebühren für Abwasser, Kanalbenutzung und Niederschlagswasser sowie einen Fahrplan für die Ummeldung Ihres Wasseranschlusses. Zusätzlich finden Sie die allgemeine Gebührenordnung, Informationen zum Hausanschluss und die dazugehörigen Satzungen

Ihr Ansprechpartner: ZVG-Kundenservice

Einfach und bequem: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

Um Mahngebühren zu vermeiden, können Sie uns gerne eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug Ihrer Gebühren erteilen (SEPA-Basis-Lastschriftmandat).

Allen Kunden, die nicht am bequemen Lastschriftverfahren teilnehmen und die Zahlungen noch per Überweisungsträger an uns zahlen, weisen wir darauf hin, dass unseren Rechnungen aus Kostengründen keine vorgedruckten Überweisungsformulare mehr beigelegt werden.

Informationen zu SEPA

Formular zum SEPA-Lastschriftverfahren und Änderung der Bankverbindung

SEPA-Basis-Lastschriftmandant

Gebühren für Abwasser, Kanalbenutzung und Niederschlagswasser

Im Auftrag unserer Mitgliedsgemeinden, erhebt der ZVG Dieburg neben den Gebühren für Frischwasser auch die Kanalbenutzungsgebühren sowie die Gebühren für Niederschlagswasser, denen die versiegelte Fläche des betreffenden Grundstücks zugrunde liegt. Diesen Gebühren liegt ausschließlich das Satzungsrecht der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zugrunde.

Derzeit erheben die Städte und Gemeinden Gebühren in folgender Höhe (Stand: 01.01.2024):

Ortschaften Niederschlagswasser
(pro m² versiegelte Fläche)
Kanalbenutzungsgebühr
(pro m³ Frischwasserverbrauch)
Babenhausen 0,47 € 2,80 €
Dieburg 0,69 € 2,04 €
Eppertshausen 0,45 € 3,47 €
Schaafheim 0,70 € 3,06 €
Groß-Zimmern 0,70 € 2,52 €
Messel 0,39 € 3,38 €
Münster 0,60 € 2,48 €
Otzberg 1,10 € 3,56 €
Rodgau Stadtteil Nieder-Roden 0,89 € 1,69 €
Rödermark 0,42 € 2,93 €

Ummeldung des Wasseranschlusses

Was bei einem Eigentümerwechsel zu tun ist:

Bei einem Hausverkauf benötigen wir von Ihnen zur Ummeldung des Wasseranschlusses folgende Angaben:

  • Vor- und Zuname des neuen Eigentümers
  • Zieht der neue Eigentümer selbst dort ein? Wenn ja, mit wie viel Personen, wenn nein, was passiert sonst mit dem Haus? (z.B.: Wird an andere Personen vermietet? Wird renoviert? Steht das Haus leer?)
  • Zählerstand mit Ablesedatum
  • Neue Adresse des alten Eigentümers, falls diese noch nicht bei uns vorliegt
  • Bitte nutzen Sie dafür das Übergabeprotokoll, das rechts zum Download bereit steht
  • Aus satzungsrechtlichen Gründen eine Kopie des Grundbuchauszuges oder die ersten zwei und die letzte Seite des Kaufvertrages mit dem Übergabeprotokoll versenden

Ihr Ansprechpartner: ZVG-Kundenservice

Download Übergabeprotokoll

Gebührenordnung

Die Gebühren des ZVG Dieburg für die Frischwasserversorgung setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: aus der Bereithaltung von Wasserversorgungsanlagen wie Rohren, Wasserzählen etc. und dem individuellen Wasserverbrauch, den so genannten laufenden Benutzungsgebühren.

I.) Grundgebühren (Stand: 01.01.2023)

Für die Bereithaltung der Wasserversorgungsanlagen wird eine Grundgebühr erhoben. Sie wird bei Grundstücken mit Wasserzählern für jeden Anschluss nach der Größe der inneren Durchlaufstärke der Wasserzähler bestimmt.
Die Grundgebühr beträgt je Wasserzähler und Kalendermonat bei Wasserzählern:

a) bei einem Dauerdurchfluss (Q3) in m³/h

bis Q3 4 13,00 €
bis Q3 10 32,50 €
bis Q3 16 52,00 €
bis Q3 25 81,30 €
bis Q3 63 204,80 €
bis Q3 100 325,00 €
bis Q3 250 812,50 €

Alle Preise verstehen sich zuzüglich 7% MwSt.

II.) Mengengebühr (Stand 01.01.2024)

Die laufende Benutzungsgebühr beträgt je m³ des der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommenen Wassers – gemessen durch die eingesetzten Wasserzähler:

  • 2,17 € (ohne MwSt.)
  • 2,32 € (inklusive 7% MwSt.)

III.) Verwaltungsgebühr

Hausverkauf oder Mieterwechsel können der Grund für eine Zwischenablesung, die außerhalb des normalen Ableseturnus stattfinden soll, sein. Für jede gewünschte Zwischenablesung haben Sie als Antragsteller eine Verwaltungsgebühr zu zahlen: 

  • 12,00 € (ohne MwSt.)
  • 12,84 € (inklusive 7% MwSt.)

IV.) Standrohre

Nach § 11 der „Allgemeinen Wasserversorgungssatzung“ kann ein Standrohr beim ZVG Dieburg gemietet und abgeholt werden. Standrohre werden gegen eine Sicherheitsleistung von 500,00 € je Standrohr nach Abschluss einer Vereinbarung ausgegeben. Für die Entnahme von Wasser mittels Standrohr, werden Mietgebühren und Mengengebühren erhoben.

Die Mietgebühr für ein Standrohr beträgt:

  • 1,28 € (inklusive 7% MwSt.) Für jeden angefangenen Tag der Miete
  • 16,05 € (inklusive 7 % MwSt.) Die Gebühr für die Überprüfung bei Rückgabe oder Überprüfung 

Die Mengengebühr errechnen sich entsprechend nach ll.

Mietvertrag für Standrohre

Bei Abholung des Standrohres in unserem Wasserwerk Hergershausen, wird über die Miete eine besondere Vereinbarung abgeschlossen. Die Sicherheitsleistung ist bei Abholung in bar oder mittels EC-Karte zu entrichten.

Wussten Sie schon...

…warum Ihr Wasser immer in ausreichender Menge aus dem Wasserhahn fließt?

Antwort anzeigen

Der Versorgungsdruck

Damit das Wasser immer in ausreichender Menge aus dem Wasserhahn fließt, muss im Rohrnetz ein Versorgungsdruck aufgebaut werden. Den erforderlichen Druck erzeugen wir mit elektrischen Kreiselpumpen im Wasserwerk Hergershausen und Hochbehältern an den Enden des Versorgungsgebietes.

Mehr über uns erfahren

Unser Tipp: kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Wasserverbrauch

Es kann immer passieren, dass durch undichte Ventile am Toiletten-Spülkasten, durch unbemerkte Lecks im Mauerwerk oder durch ein defektes Überdruckventil an der Warmwasseraufbereitung ein Wasserverlust auftritt.

Wenn solche Probleme erst dadurch offenkundig werden, dass eine Mauer feucht wird, ist bereits ein großer Schaden entstanden.

Zur Vorbeugung empfehlen wir Ihnen, den Wasserverbrauch an Ihrer Wasseruhr monatlich intern abzulesen. So können Sie eventuelle Wasserverluste schneller erkennen und für Abhilfe sorgen. Ist der Verbrauch plötzlich deutlich höher als sonst, stimmt wahrscheinlich etwas nicht.

Wenn Sie einen zu hohen Verbrauch feststellen, sollten Sie Ihren Vermieter, Hausmeister oder Installateur informieren, um schnellstmöglich nach der Ursache forschen zu lassen.

Gebührenrechner für Einfamilienhäuser

Die Gebühren des ZVG Dieburg für die Frischwasserversorgung setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: aus der Bereithaltung von Wasserversorgungsanlagen wie Rohren, Wasserzählen etc. und dem individuellen Wasserverbrauch, den so genannten laufenden Benutzungsgebühren.

Die laufende Benutzungsgebühr beträgt je m³ des der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommenen Wassers – gemessen durch die eingesetzten Wasserzähler:

  • 1,99 € (ohne MwSt.)
  • 2,13 € (inklusive 7% MwSt.)
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