Bauarbeiter arbeiten an der Installation eines Hausanschlusses

Hausanschluss und Installation

Ein Bauplatz, der neu erschlossen wird, hat zunächst keine Trinkwasserversorgung. Um ein Bauvorhaben mit Trinkwasser zu versorgen, muss also eine Verbindung zwischen dem Leitungsnetz des ZVG Dieburg und dem Gebäude hergestellt werden. Diese Verbindung bezeichnen wir als Hausanschluss. Während einem gemeinsamen Ortstermin mit Bauherrn, Architekt und unserem Kundenberater werden technische Einzelheiten abgeklärt und die entstehenden Kosten besprochen.

Bei einem Mehrspartenhausanschluss sind alle Versorgungssparten (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) kompakt in einem Paket zusammengefasst. Die verschiedenen Sparten werden in einer einzigen Leitungs-Trasse auf Ihrem Grundstück und in einer einzigen Mauerdurchführung in das Gebäude geführt. Bei einem solchen Mehrspartenanschluss koordiniert die e-netz Südhessen GmbH & Co. KG den Kontakt mit uns.

Hausanschlussantrag und Fertigmeldung

Der Hausanschluss wird vom Bauherrn bzw. Grundstückseigentümer/in beantragt. Zusammen mit dem Antrag sind ein Lageplan des Grundstücks im Maßstab 1:500 mit allen Grenzen und Gebäuden, ein Grundriss Kellergeschoss bzw. ein Grundriss Erdgeschoss, mit Angabe des gewünschten Zählerplatzes, eine Kopie des aktuellen Grundbuchauszuges, ein Freiflächenplan (Carport, Garage, Terrasse, etc.) sowie Strangschema, Berechnungsplan der Anlage (bei größeren Bauvorhaben z. B Mehrfamilienhaus, Gewerbe- und Industrieanlage) hinzuzufügen.

Hausanschlussantrag und Fertigmeldung

Sie können das Formular sowohl per Hand ausfüllen, als auch Ihre Angaben direkt am Bildschirm in das PDF-Dokument eintragen und anschließend ausdrucken.

Bitte versenden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an den ZVG Dieburg. Eine Zusendung per E-Mail ist leider nicht möglich, da Ihre originale Unterschrift auf dem Dokument erforderlich ist.

Hausanschlussantrag (PDF)Tipps zum Hausanschluss (PDF)

Hausanschluss

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Hausanschluss/ Mauerdurchführung

Ihr Architekt weiß, dass der Hausanschluss im Keller Ihres Hauses in einem möglichst zur Straße hin gelegenen Raum installiert werden muss. Sollte Ihr Gebäude keinen Keller aufweisen, wird der Hausanschluss im Erdgeschoss in einem dafür vorgesehenen Raum eingeplant.

Den konkreten Verlauf der Hausanschlussleitung legt der ZVG Dieburg fest. Grundsätzlich wird die Anschlussleitung geradlinig, rechtwinklig zur Grundstücksgrenze und auf kürzestem Wege zum Gebäude eingeführt. Soweit möglich, werden dabei individuelle Wünsche des/r Bauherren/in berücksichtigt.  Auf dem Bauplan sollte möglichst ein Raum für alle Versorgungsanschlüsse (Wasser, Gas, Strom, Telekommunikation) eingeplant werden. Dieser Hausanschlussraum muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Mitarbeiter zugänglich sein. Alle Arbeiten am Trinkwasserhausanschluss werden nur von uns oder unseren Vertragsfirmen ausgeführt. Ähnliches gilt für Arbeiten an Ihrer Anlage nach dem Wasserzähler: Nur Unternehmen, die im Installateurverzeichnis des ZVG Dieburg oder eines anderen Wasserversorgers eingetragen sind, dürfen an Ihrer Hausinstallation arbeiten. Dies geschieht zum Schutz der Trinkwasserqualität.

Die Wasserzähleranlage und ihre Wartung

Der Wasserzählerhalter mit seinen beiden Absperrarmaturen ist Eigentum des ZVG Dieburg. Änderungen und Reparaturen dürfen nur von Mitarbeitern des Wasserwerkes durchgeführt werden.

Ohne Ihre Hilfe geht es jedoch nicht: Nichts ist schlimmer, als dass sich ein Ventil im Notfall nicht schließen lässt, weil es sich „festgefressen“ hat. Wir bitten alle Hausbesitzer deshalb, die Absperrventile vor bzw. nach dem Wasserzähler zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit mindestens einmal jährlich zu betätigen. Am besten, Sie wählen einen festen Termin, zu dem Sie jedes Jahr die Ventile betätigen. Wenn Sie bei dieser Funktionskontrolle einen technischen Defekt oder eine Undichtigkeit feststellen, rufen Sie uns bitte an. Unsere Mitarbeiter reparieren bzw. tauschen die defekte Armatur aus. Dieser Service inklusive Material ist kostenlos.

Absperrventil mit Rückflussverhinderer

Rückflussverhinderer sind Pflicht für alle Hausinstallationen und werden vom ZVG Dieburg direkt hinter der Wasseruhr als sogenanntes KFR-Ventil eingebaut. Hinter dem komplizierten Namen KFR (Kombiniertes Freistromventil mit Rückflussverhinderer) verbirgt sich eine relativ einfache Armatur.

Das Ventil erlaubt den Wasserzufluss nur in eine Richtung: vorwärts. Fließt Wasser aus der Kundenanlage zurück, schließt sich das Ventil selbsttätig und öffnet sich bei richtiger Durchflussrichtung ebenfalls wieder selbsttätig. So wird verhindert, dass bei möglichen Druckschwankungen Wasser aus der Kundenanlage in das öffentliche Netz zurückfließen kann. Der Rückflussverhinderer ist Teil der Wasserzähleranlage und ebenfalls Eigentum des ZVG Dieburg. Änderungen und Reparaturen dürfen nur von Mitarbeitern des Wasserwerkes durchgeführt werden. Auch dieser Service ist inklusive Material kostenlos.

Druckminderer und Feinfilter

Ein Druckminderer gilt heute als „Stand der Technik“ - der Einbau ist somit zu empfehlen. Bei einem Ruhedruck im Netz von über 5 bar sind Druckregler sogar vorgeschrieben. Wenn Ihre Hausinstallation dem aktuellen Stand der Technik entspricht, passiert das ins Haus fließende Trinkwasser hinter dem Wasserzähler einen sogenannten Feinfilter.

Diese Filter halten Sandkörnchen und Partikel zurück, die beispielsweise von Reparaturarbeiten am Rohrnetz stammen. Die Teilchen können sich sonst in der Installation ablagern, das Wasser eintrüben, oder die empfindlichen Dichtungen in den Armaturen beschädigen. Bei Neuanlagen aus metallischen Materialien wie Kupfer und Edelstahl sind Feinfilter nach DIN 1988 und EN 1717 deshalb vorgeschrieben.

Einige Hersteller bieten platzsparende Kombinationsgeräte an, die Feinfilter und Druckminderer in einer Einheit vereinen.

Zu Ihrer Sicherheit: Die regelmäßige Wartung der Wasserfilter

Wichtig ist, dass die Feinfilter regelmäßig gespült oder gewechselt werden, damit es nicht zum Druckabfall im Haus kommt, oder sich das Wasser rostig eintrübt. Bei Feinfiltern gibt es grundsätzlich zwei Ausführungen: rückspülbare und nicht rückspülbare Filter. Nicht rückspülbare Filter besitzen einen auswechselbaren Filtereinsatz, der alle 6 Monate aus hygienischen Gründen gewechselt werden sollte. Rückspülbare Filter sind mindestens alle 6 Monate zu spülen, damit die Ablagerungen aus dem Filter entfernt werden. Beim Rückspülen werden die Filtereinsätze in umgekehrter Richtung durchflossen. Die Wartung kann von Ihnen nach kurzer Einweisung durch den Installateur problemlos selbst durchgeführt werden. Die im Filter zurückgehaltenen Partikel gelangen beim Spülvorgang über einen freien Auslauf in einen Eimer oder in einen Abfluss im Keller.

Vorsicht:
Der Ablauf des Filters darf allerdings nicht über einen Schlauch mit der Abwasserleitung dauerhaft verbunden werden, da sonst Keime aus dem Abwasser in das Trinkwasser gelangen können. Am besten, Sie notieren sich fest zwei Termine (z. B. 1. Juni und 1. Dezember) für die Wartung des Wasserfilters in Ihrem Kalender.

Material für Ihre Wasserrohre

Auf dem Weg zu den Entnahmestellen im Gebäude kommt das Trinkwasser mit verschiedenen Werkstoffen (Rohren, Armaturen, Dichtungen) in Berührung. Die Qualität des Trinkwassers darf dadurch jedoch nicht beeinträchtigt werden. Die Trinkwasserverordnung schreibt deshalb vor, die Rohrleitungsmaterialien in der Hausinstallation nach der örtlichen Wasserbeschaffenheit auszuwählen.

Im Verbandsgebiet des ZVG Dieburg können folgende Werkstoffe ohne Einschränkungen für die Trinkwasserinstallation eingesetzt werden:

  • Kupfer
  • Edelstahl
  • Kunststoffe
  • Verbundwerkstoffe aus Kunststoff und Metall

Alle Werkstoffe müssen den einschlägigen DIN-Normen und DVGW Arbeitsblättern entsprechen und die Installation muss von einer Fachfirma durchgeführt werden.

Armaturen:

Defekt, unansehnlich oder schlichtweg unmodern - ab und zu muss eine Armatur ausgetauscht werden. Lassen Sie sich jedoch bei der Auswahl einer neuen Armatur nicht nur von Ihrem Geschmack leiten: Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie auf Qualität mit Prüfsiegel achten, z.B. das DIN/DVGW-Prüfzeichen. Andere, nicht gekennzeichnete Produkte, können die Wasserqualität durch die Abgabe von Schwermetallen oder Geruchsstoffen entscheidend beeinträchtigen.

Grundsätzlich sollte für diese Arbeiten ein Installateur beauftragt werden.

Hausanschluss – Gebühren

  1. Der Aufwand für die Herstellung von Wasseranschlussleitungen (siehe § 2 Abs. 6 b der „Allgemeinen Wasserversorgungssatzung“ des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Dieburg) bis DN 50 ist dem Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg zu erstatten.
    Der Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg berechnet seinen Aufwand für einen Hausanschluss bis DN 50 wie folgt pauschal:
     
    a) Für die Einbindung und Legung der Wasseranschlussleitung DN 32 an die Wasserversorgungsleitung, den Einbau der Hauptabsperreinrichtung und der Wasserzähleranlage bis Zählergröße Q3 4 bis zu einer Länge von 20 m gemessen von der Straßenmitte:
    ohne Umsatzsteuer EUR 1.370,00  
     
    b) Für die Einbindung und Legung der Wasseranschlussleitung DN 50 an die Wasserversorgungsleitung, den Einbau der Hauptabsperreinrichtung und der Wasserzähleranlage bis Zählergröße Q3 16 bis zu einer Länge von 20 m gemessen von der Straßenmitte:
    ohne Umsatzsteuer EUR 1.760,00
     
    c) Für das Herstellen und Wiederverfüllen des erforderlichen Rohrgrabens mit Wiederherstellung der Oberfläche in Orts- und Anliegerstraßen bis 10 m Länge gemessen von der Straßenmitte:
    ohne Umsatzsteuer EUR 3.275,17
     
    d) Für das Herstellen und Wiederverfüllen des erforderlichen Rohrgrabens mit Wiederherstellung der Oberfläche in Kreis-, Landes- und Bundestraßen bis 10 m Länge gemessen von der Straßenmitte:
    ohne Umsatzsteuer EUR 3.788,85
     
    e) Für Mehrlängen bei der Herstellung des Rohrgrabens ohne Oberfläche pro m:
    ohne Umsatzsteuer EUR 128,65
     
    f) Für Mehrlängen bei der Herstellung des Rohrgrabens mit Oberfläche pro m:
    ohne Umsatzsteuer EUR 313,86
     
    g) Für Mehrlängen bei der PE Legung pro m:
    ohne Umsatzsteuer EUR 21,52
     
    h) Das Herstellen und Verschließen des Mauerdurchbruches pro Stück:
    ohne Umsatzsteuer EUR 379,31
     
    i) Werden die erforderlichen Rohrgrabenarbeiten im Grundstück (Herstellen, Einsanden und Wiederverfüllung) durch den Grundstückseigentümer in Eigenleistung erbracht, ermäßigt sich die unter g) und h) genannten Pauschalbeträge um EUR 69,04/lfd. m zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe bei vorsteuerabzugsberechtigten Grundstückseigentümern. Die Abnahme des Einsandens erfolgt generell durch den Zweckverband.
     
  2. Bei auftretenden Erschwernissen (z. B. schwierige Bodenverhältnisse, Komplikationen beim Queren von Straßen und anderen Bauwerken), bei der Herstellung von Hausanschlüssen über DN 32 sowie bei nach § 14 Abs. 4 der „Allgemeinen Wasserversorgungssatzung“ verursachten Mehraufwendungen, berechnet der ZVG Dieburg die Kosten nach tatsächlichem Aufwand. Bei wunschgemäßer Erstellung mehrerer Hausanschlüsse für dasselbe Grundstück nach § 12 Abs. 6 der „Allgemeinen Wasserversorgungssatzung“, berechnet der ZVG Dieburg niedrigere Kosten nach der sich daraus ergebenden Minderung des Aufwandes.
     
  3. Der Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg verlangt vor Ausführung der Arbeiten eine Vorauszahlung in Höhe des voraussichtlichen Kostenbetrages. Bis zur Zahlung dieses Betrages kann die Durchführung der Arbeiten – insbesondere auch der Anschluss des Grundstücks selbst – verweigert werden. Von der Vorauszahlung abweichende Kosten gemäß Absatz 1 werden nach Beendigung der Baumaßnahme nachberechnet oder vergütet.
     
  4. Erstattungspflichtig ist der Grundstückseigentümer im Zeitpunkt der Entstehung des Erstattungsanspruches (Abs. 3); mehrere Erstattungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
     
  5. Der Erstattungsanspruch wird nach Zustellung des Bescheides sofort fällig; er ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück

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Schmelz- und Siedepunkt von Wasser

Der Schmelzpunkt von Wasser liegt bei 0°C, der Siedepunkt bei 100°C. Durch den Schmelz- und Siedepunkt des Wassers bei einem Luftdruck von 1013 mbar wurde im Jahre 1742 von dem schwedischen Astronomen Anders Celsius die Celsius- Temperatur-Skala festgelegt.

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Installateurverzeichnis

Wenn es um Ihr Trinkwasser gilt, gelten strenge Regeln: Nach § 12 (2) der AVB Wasser V (Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser), dürfen nur diejenigen Installationsunternehmen Arbeiten an der Hausinstallation ausführen, die im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sind.

Das gilt für alle Trinkwasserleitungen hinter der Wasserzähleranlage. Diese Regelung stellt die Trinkwasserqualität sicher und dient somit dem Schutz aller an das Versorgungsnetz angeschlossenen Verbraucher.

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